27.11.2020 | Neuer Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2021

Nach der Anhörung der Interessenverbände der Abgabepflichtigen zur Künstlersozialversicherung liegt nun ein neuer Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung vor.

Update zu unserem Artikel vom 11.11.2020

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die geplante Erhöhung des Abgabesatzes auf 4,4% zurückgenommen. Er soll auf dem Niveau von 2020 bleiben (4,2%).

Der Entwurf ist auf der Seite des BMAS veröffentlicht:  https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Gesetze/ksa-vo-2021.pdf?...

 

Artikel vom 11.11.2020           
Stellungnahme des BVDG zum Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2021

Am 26. Oktober forderte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Interessenverbände der Abgabepflichtigen zur Künstlersozialversicherung auf, zum Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung Stellung zu nehmen. 

Der BVDG – Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler e.V. begrüßt sehr, dass die Bundesregierung die pandemiebedingten Defizite der Künstlersozialkasse durch einen außerordentlichen Entlastungszuschuss i.H. von 23 Mio. Euro im Jahr 2021 auffüllen wird.

Gleichwohl soll der Künstlersozialabgabesatz in 2021 um 0,2% auf 4,4% erhöht werden.

Da der gesamte Kulturbereich vom Pandemiejahr 2020 – und absehbar auch im Folgejahr – besonders betroffen ist, stellt sich die geplante Erhöhung der KSA als zusätzliche Belastung dar, die nicht widerspruchslos hingenommen werden kann.

Der Galerienmarkt musste in der extremen Situation von Lockdowns, einem Hagel an Messe-, Ausstellungs- und Veranstaltungsabsagen sowie dem Fernbleiben bzw. Verlust eines Großteils an Kunden und Sammlern schwere wirtschaftliche Einbußen hinnehmen.

Eine Anhebung des Abgabesatzes würde dem expliziten Anspruch des Künstlersozialabgabe-Stabilisierungsgesetzes, den Anstieg des Abgabesatzes zu vermeiden, widersprechen.

Der BVDG hat Herrn Bundessozialminister Hubertus Heil bereits frühzeitig, am 22. März 2020, auf die dramatischen Umsatzeinbrüche im Bereich der Galerien und der Vermarktung von zeitgenössischer bildender Kunst infolge der Auswirkungen der Pandemie aufmerksam gemacht. In seiner Antwort vom 17. April 2020 macht der Minister deutlich, dass ihm und seinem Haus die Problematik bewusst ist und man prüfen werde, „ob auf gesetzlicher Ebene Maßnahmen möglich und notwendig sind, um die Abgabenlast der Unternehmen für die Zeit nach der Corona-Pandemie zu begrenzen“.

Solche Maßnahmen sind unseres Erachtens, nicht nur nach, sondern auch während der Pandemie und darüber hinaus ganz grundsätzlich dringend notwendig.

Für die Künstler*innen und Publizist*innen wurde das Erfordernis eines Mindesteinkommens aus selbstständiger künstlerischer Tätigkeit i.H. von 3.900 Euro p.a. als Voraussetzung für ihre Versicherung in der Künstlersozialkasse vorübergehend ausgesetzt. Die privatwirtschaftlichen Kunstvermittler*innen sind von der Pandemie jedoch ebenfalls massiv in Mitleidenschaft gezogen. Die beabsichtigte Erhöhung der Abgabe um 0,2 Prozentpunkte ist in dieser Situation ein falsches Signal und setzt die Asymmetrie der sozialpolitischen Gewichtung von Versicherten und Abgabepflichtigen fort.

Entscheidend ist, dass das Vorhaben gegen die unmissverständliche Intention des KSA-StabG verstößt. Der Dammbruch in Richtung einer schleichenden, kontinuierlichen Abgabeerhöhungen muss dringend abgewendet werden.
Die strukturellen Probleme der Künstlersozialkasse können nicht weiterhin auf den Schultern der spezifischen Abgabepflichtigen im Kulturbereich lasten.

Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler e.V. Berlin, 11. November 2020